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Eine '''Tür''', vor allem und auch ''Türe,'' ist ein bewegliches zum Verschließen einer Öffnung (einer , , eines Durchgangs oder Einstiegs), welches nach dem Öffnen den Durchtritt oder Durchstieg erlaubt. Man unterscheidet zwischen Außen- und Innentüren. Türen sind bewegliche Raumabschlüsse, vorzugsweise für den Fußgängerverkehr. Ein waagerecht oder geneigt verbauter Flügel wird oft '''' genannt.

Flügel, die nicht zum Durchtritt oder Durchstieg geeignet sind, nennt man '''' oder ''Klappe''; wenn sie dem Einlass von Licht dienen, heißen sie ''''.

Etymologie

Das Wort Tür, ).

Geschichte

Die ersten von Menschen erbauten en aus Astgeflecht, Holzpfosten, Lehm oder Stein hatten selten verschließbare Eingangstüren; zum Schutz vor dem Eindringen von Menschen oder Tieren wurde wahrscheinlich ein versetzbares Flechtgitter aus Zweigen oder Ästen genutzt. Türverschlüsse erschienen ? wie auch die Fensteröffnungen ? später.
  • '''' ? Doppel-Schiebetür oft mit je 4 Elementen als Zugang zu einer Aufzugsanlage, ehemals einfache Drehtür
  • '''' ? zusätzliche Einstiegssicherung auf bestimmten Bahnhöfen
  • ''tür'' ? von außen meist versperrbar, doch mit einem Notöffnungsmechanismus innen (kühlraumseitig)
  • Zauntür ? im Zaun eines Gartens oder anderen Grundstücks

Türen für besondere Anforderungen

Die folgenden in Normen reglementierten Eigenschaften bzw. Funktionen lassen sich in der Regel auch miteinander kombinieren.
  • '''' ? Tür, deren Verriegelung sich (wahlweise) von innen durch die Betätigung des Drückers lösen lässt (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden). Diese ?Fluchttür? kann bei Gefahr immer von einer Seite (?innen?) geöffnet werden (), um eine Flucht zu gewährleisten.
  • '''' ? das Türblatt ist mit und/oder Material gefüllt und verfügt über mindestens eine allseitig umlaufende Dichtungsebene (im Bereich der Schwelle ist dies meistens eine ).
  • '','' Feuerschutztür oder Feuerschutzabschluss (nachgenannter Passus gilt nur für Deutschland und ist nach DIN 4102-5 und DIN 4102-18 geregelt) ? diese Tür bietet Schutz vor Bränden und muss selbsttätig schließend sein (verschiedene Brandschutzklassen T30, T60, T90 ? die Zahl gibt an, wie viele Minuten ein Feuer mindestens aufgehalten werden muss, um die Brandschutzprüfung zu bestehen). Eine Feuerschutztür muss nicht gleichzeitig eine Rauchschutztür sein (ist jedoch sehr sinnvoll, da durch Rauch und giftige Gase wesentlich mehr Personen zu Schaden kommen als durch Feuer). Nach § 17 (Brandschutz) und § 38 (Notwendige Flure und Gänge) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ? Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 1. März 2000 müssen neu montierte Brandschutztüren auch Rauchschutztüren sein. Eingebaute Feuerschutzabschlüsse in Deutschland müssen über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Diese erteilt das in Berlin. Brandschutztüren sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig. Diese Türenbauart wird von unabhängigen zugelassenen Überwachungsstellen im Herstellerwerk auf ihre zulässige Konstruktion und Fertigung überwacht.
  • '''' ? bietet Schutz vor Rauch. Rauchschutztüren sind in Deutschland nach DIN 18095 genormt. Sie sind speziell abgedichtet und müssen selbsttätig schließend sein. Eingesetzt werden dabei unter anderem mechanisch absenkbare Bodendichtungen und Türschließer. Rauchschutztüren sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig.
  • '''' sind dort zu verwenden, wo das unbefugte gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich erschwert oder behindert werden soll. Seit September 2011 haben die ?EN 1630 die bis April gültige  V 18103 und danach gültige Vorgängerfassung der EN 1627 abgelöst und definiert verschiedene Widerstandsklassen.<ref>
Zu den Sicherheitsmerkmalen gehören etwa: schloss, Mehrfachverriegelung mit , Sicherheitsschließblech und Bandseitensicherung
  • '''' ? bietet Schutz vor Strahlung durch Bleiplatteneinlagen. Der Wert wird als in Millimeter angegeben. Ein Bleigleichwert von 2 wäre gleich dem Schutz, den eine 2 mm starke Bleiplatte bieten würde, und ist zum Beispiel zur Abschirmung von Röntgenräumen geeignet.
  • '''' ? die letzte zu schließende Tür im Wirkungsbereich einer
  • Von zwei Türen einer darf zu einem Zeitpunkt nur eine geöffnet sein, zumindest eine muss immer dicht verschlossen sein
  • an Kaufhauseingängen um 1970 mit rascher Luftströmung vertikal nach unten durch einen Bodenrost für eine Trennung zwischen klimatisierter Innenluft und Außenluft des herrschenden Wetters

Möbel- und Gerätetüren

  • ''''
  • ''''
  • ''''
  • ''''

Türen nach ihrer Bewegungsart

  • '','' auch als ''Schwenktür'' bezeichnet, häufigste Bauart, unterschieden in und .
  • ''''
  • ''Schwenkschiebetür'' oder ''Schiebe-Schwenk-Tür,'' der Türflügel wird hier aus der Wandebene heraus- und beiseite geschoben. Siehe auch oder einzelne moderne Pkw.
  • ''''
  • '','' häufig als Eingang zu Einkaufszentren
  • ''''
  • ''''
  • '''' oder ''Schwingtür,'' oft zweiflügelig, beide Flügel schwingen nach dem Öffnen automatisch durch entsprechende Federn in den Bändern in die Geschlossen-Stellung zurück, zu sehen als Eingang in der Darstellung von -s oder als Abschluss von
  • '','' eine doppelschlägige Tür mit unabhängig voneinander zu öffnendem Ober- und Unterteil
  • ''Wendetür,'' einflügelige Tür, deren Drehpunkt mittig oder außermittig (z. B. für rechtsgerichteten Verkehr) gelagert ist
  • ''''
  • ''Saunatür,'' nicht abschließbare Tür mit Griff und ?Pendeltürschloss mit Rollfalle? bzw. ?Rollenverschluss?, die nur auf Druck oder Zug öffnet.
  • '''' in extravaganten Automobilen

Türen nach ihrer Antriebsart

  • '''' mit elektrischem oder sonstigem motorisierten Antrieb für Öffnen und/oder Schließen.
  • manuell betätigte Tür, die durch Krafteinbringung des Menschen geöffnet oder geschlossen wird.

Türen nach Material und Aufbau

Es wird unter anderem zwischen , , , und unterschieden, letztere können auch als ausgeführt sein.

Holztüren werden je nach Aufbau des Türblatts unterschieden:
  • Rahmentür, verglast, als oder mit Unterteilung als
  • Lattentür oder Brettertür mit Querriegeln und Diagonalstrebe
  • verleimte Brettertür, stumpf, gespundet oder mit Feder verleimt und mit Querleisten bzw. n ausgesteift

Türen nach Art der Zarge

  • Futtertür ? die Tür ist an einer klassischen hölzernen Umfassungszarge montiert, welche die Wandöffnung an drei Seiten umschließt.
  • Rahmentür ? die Tür ist an einer Blockzarge (auch Blockrahmen, Stockrahmen, Stockzarge oder Blendrahmen genannt) montiert, welche an einer beliebigen Stelle innen an die Wandöffnung oder an einer Seite vor der Wandöffnung angeschlagen ist.
  • Zargentür ? die Tür ist an einer Eck- oder Umfassungszarge aus einem Metallprofil montiert.

Normen und Standards

  • , : ''Beschläge im Zuge von Flucht- und Rettungswegen''

Türblatt- und Zargenmaße

Für den Wohnungsbau werden Türblatt- und Zargenmaße in der 14351-1 für Außentüren und EN 14351-2 für Innentüren (Ausgaben 2006-07, 2010-08), auf die sich die CE-Kennzeichnung im Handel bezieht, bei der Standardmaße informativ (nicht normativ) im Anhang aufgeführt sind.

Aus den vorgesehenen Toleranzmaßen ergibt sich für den Luftspalt des linken und des rechten senkrechten Falzes zusammengenommen ein Luftspalt zwischen Blatt und Zarge von mindestens 5 mm und höchstens 9 mm, wobei der einzelne Spalt 2,5 mm nicht unter- und 6,5 mm nicht überschreiten darf.

Die DIN 18101 ist eine Fertigungsnorm, die dafür sorgt, dass Türen und Zargen verschiedener Hersteller zueinander passen. Die Ausgabe 1985 unterschied in gefälzte und ungefälzte sowie einflügelige und doppelflügelige Türen; bei den häufigen einflügeligen gefälzten Türblättern wurde eine einheitliche Höhe von 1985 mm (Nennmaß 2010 mm) definiert, für die fünf Breiten von 610 mm, 735 mm, 860 mm, 985 mm, 1110 mm festgelegt wurden, sowie ein vergrößertes Türblatt mit 1110 mm × 2110 mm. Das häufigste Maß für Innentüren beträgt 860 mm × 1985 mm.

In den USA werden Türen im Raster von 2 Zoll produziert. Bei einer Höhe von 78" (1981 mm) oder 80" (2032 mm) liegen handelsübliche Breiten bei 18" (472 mm), 24" (610 mm), 26" (660 mm), 28" (711 mm), 30" (762 mm) und 36" (914 mm). Das häufigste Maß für einflügelige gefälzte Innentüren beträgt 30 × 80 Zoll (762 mm × 2032 mm).

Einbaumaße

Rohbaumaße der vorzusehenden Wandöffnungen sind in der DIN 18202 ? Toleranzen im Hochbau ? geregelt. Siehe auch die Normen DIN 4172 und DIN 18100, die sich mit den traditionell im Mauerwerksbau verwendeten Baurichtmaßen befassen.

Siehe auch

Literatur

  • Deutsches Institut für Normung (Hrsg.): ''Türen und Türzubehör. Normen.'' (= ''DIN-Taschenbuch.'' Bd. 240). 3. Auflage. Beuth, Berlin u. a. 2003, ISBN 3-410-15700-X.
  • Philipp Jantscher: ''Moderne Türen, Tore, Glasabschlüsse und Verwandtes.'' Voigt, Leipzig 1925
  • Florian Langenbeck, Mila Schrader: ''Türen, Schlösser und Beschläge als historisches Baumaterial. Ein Materialleitfaden und Ratgeber.'' Edition Anderweit, Suderburg-Hösseringen ca. 2002, ISBN 3-931824-30-6.
  • Rüdiger Müller: ''Das Türenbuch. Umfangreiches Fachwissen rund um die Tür.'' DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2002, ISBN 3-87181-357-5.
  • Ludwig Nölte-Bürner: ''Türen und Tore aus Deutschland, Österreich und Schweiz.'' Julius Hoffmann, Stuttgart 1921
  • Klaus Pracht: ''Türen, Portale und Tore aus Metall.'' Coleman, Lübeck 2001, ISBN 3-87128-050-X.
  • Ulrich Reitmayer: ''Holztüren und Holztore: in handwerklicher Konstruktion.''Stuttgart: Hoffmann, 1942, .
  • : ''Brücke und Tür.'' In: ''Der Tag.'' Moderne illustrierte Zeitung Nr. 683, Morgenblatt vom 15. September 1909,
  • Fritz Spannagel: ''Die Bauschreinerei.'' Otto Maier, Ravensburg 1950 (Nachdruck als ''Das große Türen-Buch für Schreiner, Architekten und Lehrer.'' Edition Libri Rari, Hannover 2002* nach neuer Auflage, ISBN 3-88746-431-1).
  • . Grundlagen, Normen, Vorschriften über Anlage, Bau, Gestaltung, Raumbedarf, Raumbeziehungen, Maße für Gebäude, Räume, Einrichtungen, Geräte mit dem Menschen als Maß und Ziel; Handbuch für den Baufachmann, Bauherrn, Lehrenden und Lernenden; mit Tabellen''. 41., überarbeitete und aktualisierte Auflage, Vieweg + Teubner, Wiesbaden 2016, ISBN 978-3-658-09938-1.

Weblinks

  • (PDF-Datei; 44 kB)
  • (PDF-Datei; 1,02 MB)
  • Fachwissen aus baulicher Sicht auf der des Sachverständigen des Tischlerhandwerks Karl-Hermann Ries

Quellen